Grundlagen der Kriminalistik und Kriminaltechnik 
 
 

Vermisste, unbekannte Tote, unbekannte hilflose Personen

  • In Deutschland sind aktuell ca. 9.600 Menschen als vermisst gemeldet - und täglich kommen 200 bis 300 neue Fälle hinzu ! 
  • etwa 50% der Vermisstenfälle innerhalb der ersten Woche erledigt. 
  • Personen, die länger als ein Jahr vermisst werden, umfassen nur noch einen Anteil von etwa 3% an den gesamten Vermisstenfällen

Wann gilt eine Person aus polizeilicher Sicht als vermisst?

Wenn eine Person aus unerklärlichen Gründen von ihrem gewohnten Aufenthaltsort fern bleibt, wird sie in der Regel von Angehörigen oder Bekannten bei der Polizei als vermisst gemeldet.

Die Polizei leitet eine Vermissten-Fahndung ein, wenn

  • eine Person ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hat,
  • ihr derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist und
  • eine Gefahr für Leib oder Leben (z.B. Opfer einer Straftat, Unfall, Hilflosigkeit, Selbsttötungsabsicht) angenommen werden kann.

Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, haben das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, auch ohne diesen den Angehörigen oder Freunden mitzuteilen. Es ist daher nicht Aufgabe der Polizei, Aufenthaltsermittlungen durchführen, wenn die oben beschriebene Gefahr für Leib oder Leben nicht vorliegt.

Sofern eine derartige Gefahrenlage gegeben ist, erfolgt die Fahndung nach vermissten Erwachsenen zunächst in der Regel mit dem Ziel der "Aufenthaltsermittlung". Wird der Aufenthaltsort des Vermissten festgestellt, wird die Person befragt, ob sie mit der Nennung ihres Aufenthaltsorts den Angehörigen gegenüber einverstanden ist. Die Angehörigen / Bekannten werden entsprechend dem Wunsch des Vermissten (mit oder ohne Bekanntgabe des Aufenthaltsorts) informiert. Sofern die Person wohlauf ist, sie nicht Opfer einer strafbaren Handlung wurde und sie keine strafbaren Handlungen begangen hat, hat sich der Fall für die Polizei mit der Ermittlung des Aufenthaltsortes erledigt.

Personen im Alter bis zu 18 Jahren (Minderjährige) dürfen ihren Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen. Bei ihnen wird grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen. Sie gelten für die Polizei bereits als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt nicht bekannt ist. (weiteres dazu unter "Vermisste Kinder").

Vermisste Minderjährige werden, wenn die Polizei sie antrifft, so lange in staatliche Obhut (z.B. in eine Jugend-Einrichtung) genommen, bis eine Rückführung des Vermissten gewährleistet ist. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit einer Festnahme zu verwechseln, sie erfolgt zum Schutz des Minderjährigen.

 

 

Wie viele Personen werden in Deutschland vermisst?

Um eine Vorstellung von der Größenordnung der in Deutschland vermissten Personen zu bekommen, hier einige Zahlen:


Im September 2015 waren nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) in der Datei "Vermisste / Unbekannte Tote" fast 11.500 Fälle gespeichert. Darunter waren ca. 9.600 in Deutschland als "Vermisst" gemeldete Personen. In dieser Zahl sind sowohl Fälle enthalten, die sich innerhalb weniger Tage aufklären, als auch Vermisste, die bis zu 30 Jahren verschwunden sind.


Täglich werden jeweils etwa 250 bis 300 Fahndungen neu erfasst und auch gelöscht.

Erfahrungsgemäß erledigen sich etwa 50% der Vermissten-Fälle innerhalb der ersten Woche. Binnen Monatsfrist liegt die "Erledigungs-Quote" bereits bei über 80%. Der Anteil der Personen, die länger als ein Jahr vermisst werden, bewegt sich bei nur etwa 3%.

Knapp zwei Drittel aller Vermissten sind männlich. Etwa die Hälfte aller Vermissten sind Kinder und Jugendliche. Für ihr Verschwinden gibt es die unterschiedlichsten Gründe (Probleme in der Schule oder mit den Eltern, Liebeskummer etc.).

Falls eine Vermisstensache nicht aufgeklärt wird, bleibt die Personenfahndung bis zu 30 Jahren bestehen.

 
Aktuelle Vermisstenfälle
 
Skript

Präsentation

 

© Ulf Steinert, Grundlagen der Kriminalistik und Kriminaltechnik

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